Foto: BelOrta/BFV

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Kurz vor dem Jahreswechsel haben die Vorstände der beiden flämischen Unternehmen BelOrta und BFV (Belgische Fruitveiling) die Gespräche über die angekündigte Integration abgeschlossen und in einer rechtlichen Vereinbarung besiegelt. Es wird erwartet, dass die belgische Wettbewerbsbehörde ihre endgültige Genehmigung bis Mitte 2023 erteilt, sodass die vollständige betriebliche Integration bis zum 1. Juli 2023 erreicht werden kann.

Nach der Verabschiedung einer Absichtserklärung Anfang vergangenen Jahres wurde 2022 weiter an der Ausgestaltung des Geschäfts gearbeitet, um schließlich kurz vor dem Jahreswechsel eine rechtliche Vereinbarung zu unterzeichnen. In diesem Prozess wurden BelOrta und BFV von externen Experten auf rechtlicher, finanzieller, steuerlicher und personeller Ebene begleitet. Außerdem wurde ein umfassender und langfristiger Finanzplan aufgestellt. Wie vor rund einem Jahr bereits mitgeteilt wurde, werden die Aktivitäten unter dem Dach von BelOrta zusammengeführt, wobei die erweiterten Aktivitäten der BFV in den wichtigsten Produktionsregionen und Marktsegmenten beibehalten werden. Alle BFV-Mitgliedsbetriebe können dieses einzigartige Projekt zur Stärkung des genossenschaftlichen Obstsektors mitgestalten, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Im Laufe des Februars werden die notwendigen Gespräche mit den betroffenen Erzeugern und Gesellschaftern organisiert, bei denen sie Informationen darüber erhalten, wie sie BelOrta beitreten können, mit einer Garantie für den Erhalt und die Rückzahlung des von den Gesellschaftern bei BFV aufgebauten Kapitals und unter Berücksichtigung der kommerziellen Ambitionen und der umfassenden Dienstleistungen, mit denen sie von jetzt an rechnen können. Alle Mitarbeiter von BFV und ihrer Tochtergesellschaften haben demnach die Gewähr, dass sie ihr Know-how weiterhin in den Dienst der integrierten Genossenschaft stellen können. Die notwendigen Informationen hierzu werden ebenfalls in der nächsten Zeit zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, bis spätestens 1. Juli 2023 voll funktionsfähig zu sein. Es sei zu erwarten, dass die Konsultationen mit den zuständigen Wettbewerbsbehörden bis dahin zu einer endgültigen Genehmigung dieses „zukunftsweisenden“ Projektes führen werden.

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