Die gemeinnützige Aurelia Stiftung hat ihre Klageschrift gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Zulassungsverlängerung von Glyphosat beim EU-Gericht in Luxemburg eingereicht. Ergibt sich aus dem Urteil des Gerichts in dem Verfahren, dass die Zulassungsverlängerung des Wirkstoffs Glyphosat gegen das Unionsrecht verstößt, muss die Kommission die Verlängerungsentscheidung aufheben.
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