Die neuen geltenden gesetzlichen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse stehen im Mittelpunkt eines innovativen Seminar-Formats der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).
Am 8. und 9. Oktober 2025 geht es in Hannover-Ahlem insbesondere um Kernobst wie Äpfel und Birnen sowie um Wintergemüse wie Möhren, Wurzel- und Knollengemüse, Kopfkohl und Speisezwiebeln, teilt die Landwirtschaftskammer mit.
Das Seminar richtet sich an Berufseinsteiger/-innen und erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Qualitätskontrolle, Einkauf, Verkauf, Qualitätsmanagement sowie Filial- und Teamleitung, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten. Details zum Programm und zur Anmeldung erfahren Interessierte nach Eingabe des Webcodes 33011548 auf www.lwk.niedersachsen.de. (Direktlink: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/11548_Seminar_zur_Anwendung_von_Vermarktungsnormen_fuer_Kernobst_und_Wintergemuese)
„Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte Einführung in die Struktur und Inhalte der Vermarktungsnormen und lernen, wie diese in der Praxis angewendet werden“, erläutert Melanie Seehausen, bei der LWK Leiterin Sachgebiet Produktqualität im Gartenbau und Organisatorin des Seminars. „In Gruppenarbeitsphasen und praktischen Übungen werden Warenproben nach den aktuellen Normen beurteilt.“ Der Austausch mit erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmenden biete wertvolle Einblicke in die berufliche Praxis.
Hintergrund
Zum 1. Januar 2025 sind neue EU-Verordnungen in Kraft getreten, die die bisherigen Regelungen zur Vermarktung von frischem Obst und Gemüse ablösen. Ziel der neuen Normen ist es, die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten, den Verbraucherschutz zu stärken und den Handel zu erleichtern. Jeder, der frisches Obst und Gemüse, das den gesetzlichen Vermarktungsnormen unterliegt, feilhält, anbietet, vermarktet oder sonst in den Verkehr bringt ist dafür verantwortlich, dass die Ware die Anforderungen der Vermarktungsnormen erfüllt. Für die elf marktstärksten Obst- und Gemüsearten gelten spezifische Anforderungen, die in den sogenannten Speziellen Vermarktungsnormen für diese Produkte festgelegt sind. Zu diesen Obst- und Gemüsearten zählen: Äpfel, Bananen (grün und ungereift), Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate (krause Endivie und Eskariol), Trauben, Tomaten, Citrusfrüchte.
Kammer mit jahrzehntelanger Erfahrung
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Anwendung und der Kontrolle der Vermarktungsnormen und bietet seit 2015 die „Freiwillige Qualitätskontrolle“ als Dienstleistung für Erzeuger und Handel an.
Termin: 08. Oktober 2025 (09.30 bis 17 Uhr) und 09. Oktober 2025 (9 bis15.30 Uhr)
Ort: Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau, Heisterbergallee 12, 30453 Hannover-Ahlem
Programm und Anmeldung: Auf www.lwk.niedersachsen.de Webcode 33011548 eingeben oder diesem Link folgen.
Anmeldeschluss: 30. September 2025