Die Leitlinie unterstütze die Praxis bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Pflanzenschutzgesetz, wonach die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes einzuhalten sind. Beinhaltet und bewertet würden viele präventive und nichtchemische Maßnahmen für den Vorratsschutz. Die Leitlinie sei als Handlungshilfe für den Vorratsschutz auch in ökologisch wirtschaftenden Betrieben geeignet.
Durch die neue Richtlinie sollen die Verluste in der Lagerhaltung weiter reduziert werden, wobei auf chemische Mittel und giftige Gase möglichst verzichtet werden soll. Allerdings müssen vorbeugende und/oder nichtchemische Maßnahmen (z. B. thermischer und biologischer Art) Vorteile beim Anwenderschutz oder der Resistenzentwicklung aufweisen, oder weniger Rückstände in den Produkten hinterlassen. Nur dann werden sie gegenüber den chemischen Mitteln bevorzugt angewendet.
Die neue Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz wurde im Bundesanzeiger in Anhang 1 des NAP veröffentlicht.