Am 11. September 2024 hat das Gericht der Europäischen Union den Standpunkt von NCP (Nadorcott Protection) bestätigt und die Beschwerde von Eurosemillas gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (CPVO) zurückgewiesen, die den Antrag von Eurosemillas auf Nichtigkeit zurückgewiesen hatte.

Robert Kneschke AdobeStock_187302074

Image: Robert Kneschke/AdobeStock

In dem Urteil wird hervorgehoben, dass das CPVO und seine Beschwerdekammer nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen sind, dass die Behauptungen von Eurosemillas gegen die Beweisführung vage seien und auch keinen Beurteilungsfehler des CPVO oder seiner Beschwerdekammer erkennen lassen. Die Entscheidung des Gerichts bedeute, dass die Gültigkeit der Rechte von Nadorcott zum dritten Mal in Folge gegen die Ansprüche von Eurosemillas bestätigt wurde.

Die Entscheidung erging, nachdem die Beschwerdekammer des CPVO den Standpunkt von Eurosemillas zurückgewiesen und entschieden hatte, dass es nur zwei Unterschiede zwischen der Sorte Tang Gold und Nadorcott gibt. Und, und nachdem der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) in den Erläuterungen zu den im Wesentlichen abgeleiteten Sorten den von Anfang an von NCP vertretenen Standpunkt zum Konzept der im Wesentlichen abgeleiteten Sorten bestätigt hatte. Mohamed Benbiga von NCP erklärte: „NCP besitzt gültige Rechte an der Sorte Nadorcott, und wir werden nicht zulassen, dass die Verletzung unserer Rechte ungestraft bleibt.“

Topics