Mit Wirkung zum 30. April 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für das Parallelhandelsmittel CYBELE (GP-Nr. 00745-00/013) von Amts wegen widerrufen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Grund für den Widerruf ein vorliegender Missbrauch der Genehmigung für das Pflanzenschutzmittel durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Pflanzenschutzmittel mit der angegebenen GP-Nummer, welches mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkehrsfähig ist und nicht mehr angewendet werden darf. In Bezug auf den Widerruf wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Das Referenzmittel Cyperkill Max, das u.a. eine Zulassung für die Anwendung an Kartoffeln, Porree, Hülsengemüse (außer Stangenbohnen) und Kopfkohl besitzt, ist nicht vom Widerruf betroffen und darf weiterhin eingesetzt werden.