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Ab dem 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – in Kraft und ist dann durch zahlreiche Unternehmen in Deutschland anzuwenden. Die QS-Akademie zeigt im Live-Online-Seminar am 13. Dezember 2022 von 10 Uhr bis ca. 12.30 Uhr, worauf dabei zu achten ist, teilt QS mit.

Der Referent Dr. Hartmut Henninger, Partner der Kanzlei Graf von Westphalen, beleuchtet, welche Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen sind, auf was in den jeweiligen Lieferketten zu achten ist und wie Anforderungen umgesetzt werden können. Zudem erhalten die Teilnehmer hilfreiche Tipps zur Kommunikation mit Lieferanten.

Das Online-Seminar richtet sich an Compliance-Beauftragte, Einkäufer, Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen mit internationalen Lieferketten. Von der Teilnahme profitieren auch klein- und mittelständische Unternehmen, die nicht direkt durch das Lieferkettengesetz verpflichtet werden, aber vielfach indirekt die Konsequenzen tragen werden.