Die Vorbereitungen zu der Klage laufen seit Juli 2017. Dabei habe ein ökonometrisches Gutachten nachgewiesen, dass die betroffenen Unternehmen durch das Kartell einen signifikanten finanziellen Schaden erfahren hatten. „Aber die Hersteller waren - obwohl wir mit Augenmaß und Blick auf künftige Geschäftsbeziehungen vorgegangen sind - nicht zu außergerichtlichen Lösungen bereit“, bedauern die Verbands-Geschäftsführer Guder (BVGFGH), Peilnsteiner (VDKL), Dr. Brügger (DFHV) und Goebel (GD Holz) der VGG. Erleichtert worden sei die Entscheidung zur Klageerhebung zusätzlich dadurch, dass die Lkw-Hersteller teils recht harsch jegliches Schuldeingeständnis verweigert haben.
Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte: „Wir haben die VGG gemeinsam gegründet, um auch den kleinen und mittleren Unternehmen der Verbände die Möglichkeit zu geben, Schadensersatz von den Herstellern zu erhalten.“ Durch die nun erfolgte Zusammenarbeit mit CDC werden den teilnehmenden Unternehmen für die Klage weder Kosten noch finanzielle Risiken entstehen.