Foto: Wolfgang Bauer

Foto: Wolfgang Bauer

Umstellung auf Bio, biologisch abbaubare Folien, Arbeitskräfte, Sorten und Pflanzenschutz - wie sehen die Optionen für die Erdbeerbetrieb der Zukunft aus? Darüber informierten sich 229 Teilnehmer beim digitalen Bruchsaler Erdbeertag Anfang Dezember. Veranstalter waren das Landratsamt Karlsruhe, das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE).

Dr. Georg Eckert, ABCERT AG, stellte die Bedingungen für die Umstellung eines Sonderkulturbetriebs im Hinblick auf die neue EU-Öko-Verordnung vor: „Die Knackpunkte der Förderung liegen darin, dass man diese nur erhält, wenn man den ganzen Betrieb auf Öko umstellt. Ein bisschen den Betrieb auf Öko umstellen geht nicht.“ Die Förderungsbeträge liegen jährlich im Einführungszeitraum bei 935 Euro/ha und bei der Beibehaltung bei 550 Euro/ha sowie einem Kontrollzuschuss von 60 Euro bis maximal 600 Euro pro Betrieb. Die Umstellungszeit umfasst 24 Monate. Erst ab dem 25. Monat Pflanzung kann man die Erzeugnisse als Bio-Produkte kennzeichnen.
Laut Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) fallen jährlich 27.500 t zu entsorgende Folien für die Sonderkulturen in Deutschland an. Bioabbaubare Folien werden in Deutschland bislang nur bei Mulchfolien eingesetzt. Dr. Jürgen Bruder, Mitbegründer der ERDE Recycling: „Die Vorteile der bioabbaubaren Folien liegen in den Kosteneinsparungen beim Abräumen, der wegfallenden Entsorgung sowie dem Ausbleiben von Mikroplastik-Einträgen im Boden. Der Trend geht zu bioabbaubaren Mulchfolien, die bald ca. 30 % Marktanteil erreichen.“
Zu aktuellen und zu erwartenden Rahmenbedingungen der Saisonarbeit referierte Simon Schumacher, Vorstandssprecher des VSSE. Saisonarbeitskräfte sollten sich vor der Einreise auf dem Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren. Für die kommende Saison sollten Betriebsleiter frühzeitig den Bedarf an Saisonarbeitskräften abklären, betont Schumacher. Die Westbalkan-Regelung ist bis 2023 verlängert, aber auf ein Kontingent von 25.000 Personen pro Jahr begrenzt. Wegen eines Verdachts auf Betrugsfälle (gefälschten Studienbescheinigungen) bewilligt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Studierenden aus der Ukraine die Ferienbeschäftigung nur noch in den Semesterferien von Ende Juni bis August und im Dezember. Bilaterale Abkommen stagnieren gerade u.a. Corona-bedingt. Das Pilotprojekt mit Georgien wird 2021 relevant, umfasst aber nur 400 Personen. Für das Frühjahr geht Schumacher von der Einreise auf dem Landweg aus. Der Anstieg der Arbeitslosenquote seit Pandemie-Beginn in Rumänien und Polen wird sich voraussichtlich positiv auf die Erntehelferverfügbarkeit auswirken, wobei die Saisonarbeitskräfte auch Angst davor haben, sich in Deutschland anzustecken.