HIT hatte von Lieferanten Zahlungen dafür verlangt, breitere Sortimente als im durchschnittlichen Lebensmitteleinzelhandel üblich, aufzunehmen. Auch für den Fall neuer Filial- oder Wiedereröffnungen sollten die Lieferanten zahlen. Diese Praktiken hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eigenen Angaben zufolge als Unlautere Handelspraktiken (UTP) eingestuft und der Handelsgruppe verboten, da ...
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