Der Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) sieht die geplante Reform des Verpackungsgesetzes sehr kritisch. Die ab 2024 geplante Ausweitung der geltenden Mehrwegangebotspflicht für To-go-Speisen und -Getränke auf alle Materialien sowie das Verbot von Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr ab 2025 würden die ohnehin schon gebeutelte Systemgastronomie hart treffen. 

Im Statement des BdS-Hauptgeschäftsführers Markus Suchert heißt es weiter, ein generelles Verbot von Einwegverpackungen berücksichtige weder die fragwürdige Ökobilanz von Mehrwegverpackungen und die Recycelfähigkeit von Papierverpackungen noch Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Darüber hinaus würde die komplette Umstellung auf Mehrwegalternativen einen enormen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Unternehmen der Systemgastronomie erfordern und damit die Komplexität der Restaurantabläufe massiv erhöhen.

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert

Image: BdS

Schwer umsetzbar und Gefahr für die Branche

„Unsere Mitgliedsunternehmen haben bereits in den letzten Monaten sehr viel unternommen, um die Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1. Januar 2023 gilt, umzusetzen. In der Praxis haben manche Mitglieder ein eigenes Mehrwegpfandsystem entwickelt, andere nutzen das Angebot von externen Dienstleistern und Mehrwegpoolsystemen. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Abläufe. Doch bei allen ist der Logistik- und Kostenaufwand hoch. Für unsere Mitglieder ist grundsätzlich wichtig, dass die Mehrwegangebotspflicht in der Praxis umsetzbar ist“, erklärte Suchert. Die neuen Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium seien insbesondere mit den engen Übergangsfristen in der Praxis nicht umsetzbar und würden die Branche – die im Hinblick auf steigende Energie,- Lebensmittel- und Personalkosten, den anhalten Arbeitskräftemangel, ein drohendes Werbeverbot für den Großteil der Produkte, die drohende Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen, die weiterhin hohe Inflation sowie weitere ordnungspolitische Vorgaben ohnehin schon stark belastet ist – schwer treffen und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie ernsthaft gefährden. Suchert: „Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus, wieso die Bundesregierung gerade jetzt mit einem Alleingang vorprescht und einen Flickenteppich von ordnungspolitischen Vorgaben zum Umgang mit Verpackungen riskiert, wenn auf EU-Ebene einheitliche Regelungen für eine EU-Verpackungsrichtlinie erarbeitet werden.”