Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gemäß Artikel 53 der Ver-ordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl (CAS 8042-47-5)) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung zur Anwendung kommen.

Kartoffeln auf dem Feld

Kartoffeln auf dem Feld

Image: natara/AdobeStock

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 25. April bis zum 18. August 2024.