Ab dem 1. März 2024 können Kartoffelerzeuger im Kampf gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf das Insektizid SoilGuard 0.5 GR zurückgreifen, wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt.

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das BVL eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel erteilt.

Kartoffeln

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Image: www.stefan-zeitz.de

Über die bestehende Zulassung darf SoilGuard 0.5 GR (mit dem Wirkstoff Tefluthrin) zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwürmer) im Larvenstadium an Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln im Freiland im Zeitraum vom 1. März bis zum 28. Juni 2024 eingesetzt werden.