Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz mitteilt, darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Pyraflufen-ethyl zwischen dem 4. August und dem 3. Dezember 2023 für die Krautabtötung an Kartoffeln eingesetzt werden.

Kartoffeln

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