Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) muss im laufenden Klageverfahren eines Agrokonzerns gegen eine umweltschützende Anwendungsbestimmung für ein hochgiftiges Insektizid beigeladen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen und bestätigte damit das berechtigte Interesse der DUH, die Einhaltung umweltschützender Bestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor Gericht durchzusetzen.
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