Insgesamt sei man zu dem Ergebnis gekommen, sich stärker auf die Unterstützung der Umsetzung und der Durchsetzung bestehender Regelungen zu konzentrieren, ohne die derzeitige Wasserrahmenrichtlinie an sich zu ändern, hieß es aus der Kommission. Verwiesen wurde außerdem auf das im Green Deal angekündigte Ziele der „Null-Umweltverschmutzung“ und die „umfassenderen Bemühungen“ um eine effizientere und sicherere Wassernutzung. Mit Blick darauf sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten „äußerste Anstrengungen“ unternähmen, um in ihren Oberflächen- und Grundgewässern sowohl qualitativ als auch quantitativ einen guten Zustand zu erreichen. Begrüßt wurde die Kommissionsentscheidung vom Bund Naturschutz in Bayern (BN). Die Kommission habe dem „Lobbydruck standgehalten und deutlich gemacht, dass die Wasserrahmenrichtlinie als wesentlicher Bestandteil der EU-Umweltgesetzgebung nicht geschwächt werden darf“. AgE