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Die Europäische Kommission hat das Vereinigte Königreich aufgefordert, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten Xylella fastidiosa und Ceratocystis platani einzuhalten. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, wurde beschlossen, im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens ein Aufforderungsschreiben an Großbritannien zu übermitteln.

Konkret wirft die EU-Kommission den Briten vor, im April dieses Jahres die Verordnung über amtliche Kontrollen zu Einfuhrbeschränkungen für Pflanzenschädlinge wie Xylella fastidiosa und Ceratocystis platani geändert zu haben. Die EU sehe angemessene Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen vor diesen Schädlingen vor, hieß es. Die Brüsseler Beamten monieren, dass die Schutzmaßnahmen des Vereinigten Königreichs „in ungerechtfertigter Weise strenger als die EU-Vorgaben“ seien. Man habe das Vereinigte Königreich daher aufgefordert, die Maßnahmen bis zum 20. Juni 2020 aufzuheben. Da das Vereinigte Königreich diesem Ersuchen aber nicht nachgekommen sei und die in Rede stehenden nationalen Vorschriften nach wie vor gelten würden, habe man nun ein Aufforderungsschreiben nach London übermittelt, so die Kommission. Großbritannien hat nun zwei Monate Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen; andernfalls kann die Kommission beschließen, den nächsten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. AgE