Die Patenterteilung auf eine Salatzüchtung EP2966992 ist rechtens. Ein Schiedsgericht des Europäischen Patentamtes (EPA) hat den Einspruch vom Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ am 8. Februar 2024 zurückgewiesen.

Hauptgebäude des Europäischen Patentamtes in München

Image: EPO

Hauptgebäude des Europäischen Patentamtes in München

Konkret geht es um einen Salat, dessen Samen auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig sind. Diese Eigenschaft wurde durch Zufallsmutagenese erzeugt. Beantragt worden war das Patent bereits im Jahr 2014, und zwar von der niederländischen Firma Rijk Zwaan. Nach vier Jahren Prüfung hatte die EPA dem Antrag 2018 stattgegeben. Der Vertreter von „Keine Patente auf Saatgut!“, Christoph Then, erklärte nach der Entscheidung, dass die derzeitige Praxis des EPA nicht vom geltenden Recht gedeckt sei. Überdies richte sich diese gegen die Interessen der Öffentlichkeit. Von der Politik forderte Then, die Erteilung weiterer solcher Patente zu stoppen.  AgE