Foto: Igishevamaria - AdobeStock

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Wie das Fruchthandel Magazin berichtete, hatte der französische Staatsrat (Conseil d'État) am 9. Dezember 2022 die Verordnung aufgehoben, die im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Loi AGEC) die Verpackung von Obst- und Gemüsesorten in Kunststoffmaterialien geregelt hatte. In einem neuen Entwurf hat das französische Umweltministerium nun die Einteilung der Produkte sowie die Fristen überarbeitet.

Wie bereits im Dezember von Umweltminister Christophe Béchu angekündigt, ist diese potentielle Neufassung der Verordnung strenger als die vorherige ausgefallen. Während insbesondere Beeren, aber auch empfindlicher Salat, z.B. Feldsalat, Spinat oder essbare Blüten, weiterhin in Kunststoffverpackungen verkauft werden dürfen, gilt für andere Produkte, die bisher eine Übergangszeit bis 2026 hatten, nun der 31.12.2023 als Deadline: Bis zu diesem Datum dürfen noch vorhandene Verpackungsbestände aufgebraucht werden. Nach Abverkauf der Lagerbestände, so der Entwurf, sind diese Erzeugnisse dann allerdings nur noch in kunststofffreien Verpackungen zu verkaufen. Zu dieser Gruppe würden neben Salaten, Minitomaten, Spargel, Brokkoli und Bohnen auch Kirschen, Weintrauben oder Steinobst gehören. In Kraft treten würde die Verordnung am Tag nach ihrer Verabschiedung. Ob dann weiterhin 2026 als endgültiges Datum für eine Abkehr von Kunststoffverpackungen selbst für empfindliches O+G ins Auge gefasst wird, bleibt abzuwarten.

Noch bis zum 12. Januar 2023 können Akteure im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellung zum vorgelegten Entwurf nehmen - eine Möglichkeit, die ausgiebig genutzt wird: Bei Entstehung dieses Artikels waren bereits 824 Kommentare vermerkt. /id