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Bio-Obst und -Gemüse wird nicht unter der Glasglocke produziert. So kommt es immer wieder vor, dass die Laboranalyse oder ein anderer Hinweis die Frage aufwirft: „Ist dies wirklich noch ein Bio-Produkt?“ Die neue EU-Öko-Verordnung gibt konkrete Vorgaben, wie Unternehmen im Verdachtsfall zu agieren haben. Praxisleitfäden und Handlungsempfehlungen bieten dabei Unterstützung, so der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV).

Das Frische Seminar-Webinar „Rückstandsfrei = Bio? Bewertung von Rückstandsfunden bei Bio-Lebensmitteln“ am 16. März liefert Hintergründe, Anregungen und Tipps für die tägliche Praxis. Damit erhalten die Teilnehmenden, wenn Rückstände in Bio-Lebensmitteln nachgewiesen werden, mehr Sicherheit darin, wie diese einzuordnen sind. Der Bezug zur neuen EU-Öko-Verordnung ist fester Bestandteil dieser Online-Schulung der Bildungsplattform des Deutschen Fruchthandelsverbandes.

Zielgruppe des Online-Seminars für Fortgeschrittene sind Fach- und Führungskräfte aus dem Qualitätsmanagement, der Qualitätssicherung und Laboren. Mitarbeitende aus der gesamten Vermarktungskette des Bio-Bereiches profitieren ebenfalls von den Erläuterungen in der Online-Schulung. Referenten sind Dr. Jochen Neuendorff von der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz und Johanna Stumpner vom Büro Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ), die als ausgewiesene Fachexperten der Bio-Branche gelten. Nähere Informationen zu diesem Webinar am 16. März sind im Internet unter www.frischeseminar.de zu finden.