In Hessen sollen künftig mehr Landwirtinnen und Landwirte das sogenannte „Precision Farming“ betreiben. 

Dies soll dazu führen, dass sie einerseits umweltschonender wirtschaften und andererseits Ausgaben für Dünge- und Pflanzenschutzmittel sparen. Nun wurden die Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ) geändert. „Digitale Technologien können die Landwirtschaft produktiver, effizienter und ressourcenschonender machen. Mit der aktuellen Richtlinienänderung schaffen wir jetzt ein noch besseres Förderangebot für die Betriebe“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz in Wiesbaden. Ihr zufolge wurde unter anderem die Bemessungsgrundlage der Förderung umgestellt. Der Zuschusssatz beträgt weiterhin 40 %. Zudem ist ein neuer Fördergegenstand mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten eingeführt worden. Ziel der Förderung ist laut Hinz, die positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für die Landwirtschaft zu nutzen. Seit Beginn der Förderung im Jahr 2021 seien bereits 148 Anträge mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von rund 3 Mio Euro und einem Zuschussvolumen von 1,1 Mio Euro bewilligt worden, hob die Ministerin hervor.

Zahlreiche Förderbereiche

Gefördert werden können laut Ministerium der Erwerb von Agrarsoftware, der Einsatz von Sensor-Technologie zur Düngung sowie die Verwendung digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Unterstützt werde zudem die Anwendung von digitalen Systemen zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls sowie die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Der neue Fördergegenstand umfasst dem Ressort zufolge die Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis einschließlich des Garten- und Weinbaus sowie Lösungen für die Steigerung des Ressourcenschutzes und eine zeitgemäße Direktvermarktung von Agrarprodukten. Gefördert werden könnten Techniken in den Bereichen Lenksysteme, Spezialdrohnen sowie Wiegesysteme, digitale Messeinrichtungen wie zum Beispiel Wetterstationen und Wasseruhren. Finanziell unterstützt werden dem Ministerium zufolge außerdem die Ausstattung zur Nutzung von satellitengestütztem Internet, digitales Betriebsmanagement für Direktvermarkter, digitale Formate und Medien in der Direktvermarktung sowie Robotertechnologie und Sensortechnik, soweit diese nicht bereits in den bisher förderfähigen Angeboten enthalten sind.

Antragstellung ab sofort möglich

Um noch in diesem Jahr Förderanträge auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinien einreichen zu können, ist nach Angaben des Agrarressorts ab sofort eine Antragstellung möglich, einschließlich der Beantragung der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Aufgrund des aktuell noch andauernden Systemwechsels des bisherigen Antragstellungsverfahrens auf eine Online-Antragstellung als Teil des neuen Agrarportals bei der WIBank erfolge die Antragstellung übergangsweise in Papierform. Anträge könnten bis einschließlich 30. November 2023 beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht werden. AgE