„Die Europäische Kommission hatte 2016 erhebliche Ineffizienzen im deutschen Zulassungssystem aufgedeckt und der Bundesregierung aufgegeben, diese abzustellen. Der Vorstoß von Ministerin Svenja Schulze geht nun genau in die andere Richtung. Er wird eher zu mehr Kompetenzgerangel zwischen den Behörden führen, die Abstimmungsprozesse weiter erschweren und im Ergebnis ein bereits ineffizientes System noch teurer und langsamer machen. Für die Hersteller wächst die Planungsunsicherheit, während sich die Nachteile deutscher Landwirte gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern vergrößern“, kommentiert IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt.
Der IVA hält insbesondere das vorgebrachte Argument, Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat als die wesentliche Bedrohung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft anzusehen, für wissenschaftlich nicht haltbar. Dass durch Unkrautbekämpfung Nahrungsquellen für Insekten verloren gehen, ist unbestreitbar. Die Ankündigung des Umweltbundesamts (UBA), sein Einvernehmen im Zulassungsverfahren künftig an Bedingungen zu knüpfen, ist nach Einschätzung des IVA rechtlich nicht zulässig. „Wir brauchen hier Klarheit und Planbarkeit. Es kann in niemandes Interesse sein, dass über Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr die Behörden, sondern nur noch die Verwaltungsgerichte entscheiden“, so Pradt.