Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Deregulierung der neuen Züchtungstechniken wird aufseiten der Mitgliedstaaten nach wie vor durch Bedenken einiger Regierungen ausgebremst.

Eine Pflanze in einem Labor

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Wie in der 13. KW beim jüngsten Agrarrat gezeigt hat, ist es der belgischen Ratspräsidentschaft bislang nicht gelungen, die Fronten zu verschieben und Fortschritte bezüglich einer qualifizierten Mehrheit zu erreichen. Aus den Wortmeldungen zu dem unter „Sonstiges“ behandelten Tagesordnungspunkt ging hervor, dass die Vorbehalte von Deutschland, Polen, Rumänien und auch Kroatien bislang nicht ausgeräumt werden konnten.

Auf den Punkt gebracht wurden die strittigen Fragen von der österreichischen Delegation. Grundlegende Bedenken blieben nach wie vor unberücksichtigt, erklärte der Vertreter Wiens. Die fehlende Kennzeichnung von Produkten bedeute einen „massiven Eingriff“ in die Wahlfreiheit der Konsumenten. Darüber hinaus seien die Kriterien für die Äquivalenz zwischen neuen Verfahren und konventioneller Züchtung nicht ausreichend wissenschaftlich begründet. Der aktuelle Vorschlag gefährde zudem die Koexistenz mit der gentechnikfreien und ökologischen Produktion.

„Große Bedenken“ hat Wien auch bezüglich der Patentierbarkeit von mit den neuen Verfahren erzeugten Pflanzen, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Saatgutunternehmen. „Aus österreichischer Sicht ist daher eine ausführliche Behandlung der offenen Fragen unerlässlich, bevor ein für alle Mitgliedstaaten tragbares Verhandlungsmandat angenommen werden kann“, so das Fazit der Delegation. AgE