Am 29. Mai führten die Sozialpartner (der Arbeitgeberverband GroentenFruit Huis und die Gewerkschaften CNV, FNV Handel und RMU Werknemers) die sechste Anhörung zu einem neuen Tarifvertrag für den Sektor Obst- und Gemüsegroßhandel durch. Der derzeitige Tarifvertrag läuft am 1. Juli 2024 aus, so GroentenFruit Huis.
In der Sondierungsphase wurden die Lage des Sektors und die Herausforderungen, denen er sich stellen muss, erörtert, aber auch die wichtigsten Themen wie Renten, Löhne und nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit festgelegt. Die Sondierungsphase sei nun abgeschlossen und die Verhandlungen in vollem Gange.
In früheren Tarifverträgen wurden bereits einige Jugendtarife gestrichen. Die Sozialpartner führen derzeit Gespräche, um mit der Abschaffung des Tarifs für 19-Jährige den nächsten Schritt zu tun. Herausfordernd sei die Diskussion über die durchzuführenden Lohnerhöhungen. Immerhin habe die Branche in den vergangenen zwei Jahren bereits starke Erhöhungen des Mindestlohns erlebt, was zu einem deutlichen Anstieg der Lohnkosten geführt hat.
Nachdem in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung bereits entschieden wurde, dass bei der Inanspruchnahme von Urlaubstagen weiterhin eine durchschnittliche Strukturzulage gezahlt werden soll, wird nun auch über die Fortführung dieser Linie verhandelt, und zwar für die Strukturzulagen, die sich an den Arbeitszeiten orientieren, für den Urlaubsanspruch.
Bei diesen Verhandlungen wird auch den Fahrern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So werden bspw. der Nettoausgleich für Unterkunftskosten und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere die Höhe der Lohnfortzahlung für strukturell geleistete Überstunden, thematisiert.
Die Arbeitgeber seien bestrebt, einen Tarifvertrag abzuschließen, der den Bedürfnissen der Arbeitnehmer, der Aktualität der Branche und den gesellschaftlichen Entwicklungen entspricht. In diesem Zusammenhang wurde die Evaluierung des Senior Staff Scheme erörtert, aus der die Schlussfolgerung gezogen werden konnte, dass es sich hierbei um ein gutes System handele, das dazu beiträgt, die Arbeitnehmer beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters auf gesunde Weise zu unterstützen. Außerdem nehme das Interesse an einer (teilweisen) Weiterbeschäftigung nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters zu.
Aber auch den Arbeitnehmern in anderen Lebensphasen wird Aufmerksamkeit geschenkt. So wurden bspw. die Auswirkungen von Menstruations- und Übergangsproblemen auf die Arbeit, der Trauerurlaub und die Herausforderungen, mit denen Arbeitnehmer konfrontiert sind, wenn sie finanzielle Probleme haben, diskutiert.
Dabei wolle man auch ein Sektor sein, der für junge Menschen attraktiv ist. Die mögliche weitere Abschaffung der Jugendtarife kann in dieser Hinsicht helfen, aber auch die Gewährung einer Praktikumsvergütung kann anregend sein. Daher steht auch dies auf der Konsultationsagenda.
Die Sozialpartner mussten in den vergangenen Wochen die Gespräche über den Rentenübergang aussetzen. Der PGB hat angekündigt, dass das System der Solidaritätsprämie, das für die Branche abgeschlossen werden muss, geändert wird. PGB wird sich weiterhin (teilweise) an der Ausgleichsfrage beteiligen. Zuvor musste dies vollständig von der Branche über die Prämie finanziert werden. Dies scheine also eine positive Entwicklung zu sein, aber die genaue Berechnung sei den Sozialpartnern noch nicht bekannt. Bis dahin seien die Konsultationen daher ausgesetzt worden. Sobald die notwendigen Erkenntnisse von PGB vorliegen, werden die Konsultationen wieder aufgenommen.