Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen bei anderen CpGV-Isolaten zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella) in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für ABC-V14 ist für den Zeitraum vom 2. Mai bis zum 29. August 2018 gültig.