Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von schweren Nutzfahrzeugen.

Als positive Aspekte nennt der BGL z.B. die Aufnahme des 5-achsigen Kraftfahrzeuges mit bis zu 40 t zGM sowie bei den Null-Emissions-Fahrzeugen die Anhebung der maximal zulässigen Achslast der Antriebsachse auf 12,5 t zu. Allerdings sollte diese Anhebung dem Verband zufolge auf alle Antriebsarten erweitert werden, um bspw. bei Teilentladung der Problematik der kurzzeitigen Antriebsachslastüberschreitung gerecht zu werden.

BGL begrüßt Reformvorschläge der EU-Kommission zu Maßen und Gewichten von Nutzfahrzeugen

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Die regelmäßigen Anpassungen der Richtlinie seien unabdingbar für die Gestaltung einer zeitgemäßen und praxistauglichen Logistik. Mit angepassten bzw. erweiterten Rahmenbedingungen könne ein bedeutender Beitrag zu größerer Nachhaltigkeit des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoffeinsparungen und somit zur CO₂-Reduktion geleistet werden. Angesichts eines hart umkämpften Logistikmarktes seien EU-weit gleiche Rahmenbedingungen maßgeblich für einen fairen Wettbewerb.

Vor dem Hintergrund der Diskussion um Nutzfahrzeugabmessungen und -gewichte ruft der BGL zu einer wissenschaftlich begleiteten Studie „Nutzfahrzeugkonzepte & Infrastruktur“ in Deutschland und der EU auf, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie beide Seiten – Infrastruktur UND Fahrzeuge – eine nachhaltige und effiziente Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft auch in der Zukunft ermöglichen können.