Außerdem, berichtet QS unter Verwendung von BVL-Informationen, sei eine Notfallzulassung nötig gewesen, da es aktuell nur wenige Behandlungsalternativen gegen die Kirschessigfliege in Beerenobst gibt, mit denen kein ausreichender Wechsel des Wirkmechanismus zur Vermeidung von Resistenzen möglich ist. Andere Bekämpfungs- oder Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Einnetzen von Sträuchern, wären in der Praxis nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand umsetzbar. Die für die Anwendung zugelassene Menge von Exirel liegt bei 1.950 l (ausreichend für ca. 1.300 ha). Da es als bienengefährlich eingestuft ist, darf es nicht auf blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen sowie auf Unkräutern ausgebracht werden.