Der Obstanbau in den rheinhessischen Naturschutzgebieten hat eine Zukunft, erklärte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. In einigen Naturschutzgebieten, vor allem im Kreis Mainz-Bingen, sei der Obstbau besonders wertgebend und daher auch Bestandteil des Schutzzwecks. Es sei im Interesse der Landesregierung und im Sinne des Gemeinwohls, dass diese Obstanlagen aufgrund ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt und für das charakteristische Landschaftsbild weiter bewirtschaftet werden.

Im Zuge der Vorgaben der neuen Pflanzenschutzanwendungsverordnung des Bundes wäre das nicht mehr möglich gewesen. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat nun eine Ausnahmegenehmigung für den Obstanbau in Rheinland-Pfalz zugelassen. Im Rahmen des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung wurden den landwirtschaftlichen Betrieben in Rheinland-Pfalz jedoch weitreichende Verbote auferlegt. So war es seit Verkündung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung nicht mehr möglich, bestimmte Insektizide und Herbizide in Naturschutzgebieten anzuwenden. Auch zu Gewässern sind erweiterte Abstände einzuhalten. Eine Übergangsfrist wurde dabei nicht eingeräumt, sodass Behörden und Betriebe bezüglich der Umsetzung der Verbote vor großen Herausforderungen stehen. „Wir stehen zum Natur- und Insektenschutz. Aber der Obstbau ist prägender Teil einiger Schutzgebiete“, sagte Ministerin Schmitt.

Ausnahmeberechtigt seien generell Betriebe, die mehr als 30 % Ackerkulturen oder mehr als 20 % Sonderkulturen in einem oder mehreren Naturschutzgebieten bewirtschaften. Obstbauern erhalten in den Gebieten mit Schutzzweck für ihre Anlagen eine generelle Ausnahme, denn die Obstkulturen können ohne Insektizide weder integriert noch ökologisch bewirtschaftet werden. Deshalb seien hier auch dauerhafte Ausnahmeregelungen vorgesehen, heißt es weiter. Besondere Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes sollen zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise beitragen, was auch dem Insektenschutz Rechnung trägt.