Foto: gitusik/AdobeStock

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Auf Antrag von Swisspatat, der Branchenorganisation der Schweizerischen Kartoffelwirtschaft, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Einfuhr von zusätzlichen 20.000 t Speise- sowie 20.000 t Veredelungskartoffeln innerhalb des Zollkontingents ab dem 1. März 2022 genehmigt.

Die Erhöhung gilt für die Speisekartoffeln vom 1. März bis zum 15. Juli und für die Veredelungskartoffeln vom 1. März bis zum 30. Juni, so das BLW.
Die schlechten Wetterbedingungen im Jahr 2021 wirkten sich negativ auf die Erträge aus. Dies spiegele sich in den Lagerbeständen wider, die um 30 % bis 40 % niedriger seien als in einem normalen Erntejahr. Die Branche geht davon aus, dass die eingelagerten Mengen nicht ausreichen werden, um die Nachfrage bis zur nächsten Ernte zu decken.
Aus diesem Grund hat das BLW beschlossen, die beiden Teilzollkontingente zu erhöhen.