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Die Konzessionen der Schweiz umfassen auch Produkte der Obst- und Gemüsebranche. Betroffen seien ausschließlich Normalzölle und Präferenzzölle, die außerhalb der bewirtschafteten Phasen zur Anwendung gelangen, teilte der Branchenverband SWISSCOFEL mit.

Diese würden zwar in den meisten Fällen nur 1.90 CHF bis 5 CHF pro 100 kg betragen. Bei großen Mengen und über das ganze Jahr hinweg kämen aber beachtliche Summen zusammen, hieß es weiter. Die Zollkonzessionen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Die angepassten Zölle finden Sie hier: AS 2021 534 - Verordnung über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Freihandelspartnern (ausgenommen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten) (Freihandelsverordnung 2) (admin.ch). Alle Produkte und ihre Zolltarifnummer finden Sie unter: www.tares.ch. Für bewirtschaftete Produkte und Phasen: Violetter-Leitfaden-2021.pdf.