1920px-Flag_of_Ukraine.svg.png

Die ukrainische Regierung hat sich eine spürbare Ausweitung des ökologischen Landbaus zum Ziel gesetzt. Das von Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete neue Gesetz über ökologische Produkte regelt die Anforderungen an die Erzeugung, Handhabung und Kennzeichnung von Biolebensmitteln. Legalisiert wird mit der Novelle die internationale Kennzeichnung der Biolebensmittel für ukrainische Hersteller. Außerdem wird ihnen eine staatliche Unterstützung garantiert.

In diesem Jahr steht dafür ein Betrag von 50 Mio UAH (1,6 Mio Euro) zur Verfügung, der bei Bedarf aber noch aufgestockt werden kann. Die Regierung strebt für die nächsten zehn Jahre eine Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen im Vergleich zu 2021 um zwei Drittel auf 1,3 Mio ha an. Parallel dazu soll der Export von Agrarrohstoffen und Lebensmitteln des Biosektors bis 2030 auf rund 850 Mio Euro steigen. Im vergangenen Jahr 2020 erreichten diese einen Wert von umgerechnet 174 Mio Euro. Auch im Hinblick auf die Grüne Gentechnik war die ukrainische Regierung zuletzt aktiv. Das Kabinett verabschiedete vor wenigen Tagen das neue Gesetz über Produkte mit Einsatz genetisch veränderter Organismen (GVO). Dieses sieht eine intensivere staatliche Kontrolle der Nutzung von GVO sowie den Aufbau von Mechanismen zur Verhinderung von Verstößen vor. Ferner werden die Registrierung von GVO und die Kennzeichnungsvorschriften für betreffende Produkte neu geregelt. Verstöße sollen härter als bislang bestraft werden. Vorgesehen ist laut dem Gesetzentwurf je nach Verstoß zukünftig ein Bußgeld von umgerechnet 108 Euro bis 541 Euro. AgE