Ungarn verstößt mit seiner Beschränkung der Nießbrauchsrechte, also der vertraglich zugesicherten Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen, für ausländische EU-Bürger gegen Unionsrecht. Zu diesem Ergebnis ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gekommen. Die Richter stellen in ihrem veröffentlichten Urteil klar, dass die Löschung der Landrechte für Bürger anderer ...
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