Die Änderungsverordnung muss im nächsten Schritt vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Bioland begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission einer einjährigen Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung - vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 – ausdrücklich.„Wir sind sehr erleichtert über diese Entscheidung. Die EU-Verordnung ist zu wichtig, ...
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