Bioland_neues_Logo_2010_34.JPG

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) werden im Ökolandbau und bei der Produktion von Bio-Lebensmitteln nicht eingesetzt. Das ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher einer der Hauptgründe, Bio-Lebensmittel zu kaufen. Doch diese Wahlfreiheit ist in Gefahr, so Bioland.

Bisher lautet die Grundlage für die Regulierung der Gentechnik und damit auch für die Gentechnikfreiheit von Bio-Lebensmitteln: GVO dürfen nur auf den Markt, nachdem sie auf Risiken überprüft und gekennzeichnet wurden. Dieses Prinzip gedenkt die Europäische Kommission nun durch eine neue Regelung für sogenannte neue Gentechniken aufzuweichen. Die Konsequenz wäre: Nicht mehr alle Lebensmittel, die unter Einsatz von GVO produziert werden, wären als solche erkenntlich.
Bioland unterstütze daher die Gentechnik-Petition gemeinsam mit weiteren Agrar- sowie Umwelt- und Verbraucherschutz-Verbänden, die seit 2. Juni in Deutschland für Eintragungen geöffnet ist. Auf https://www.boelw.de/gvopetition können alle, die weiterhin Wahlfreiheit bei Gentechnik-Lebensmitteln möchten, mit einer Eintragung ihre Position unterstreichen.
„Es ist ganz einfach: Die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf Gentechnik-Lebensmittel ist nicht mehr gegeben, wenn einige Produkte und Erzeugnisse in Zukunft nicht mehr konsequent gekennzeichnet sind“, sagt Bioland-Präsident Jan Plagge. „Dazu würde eine Aufweichung der EU-Gesetzgebung jedoch führen. Wer das nicht möchte, der sollte das klar äußern, indem er oder sie die Petition unterschreibt.“

Die Neuregelung des EU-Gentechnikrechts hätte weitere Folgen: So könnte der Einsatz von neuen Gentechniken wie CRISPR/Cas ohne Risikoprüfung schwerwiegende Auswirkungen auf die Stabilität unserer Ökosysteme haben. Eine Rückverfolgbarkeit wäre im Schadensfall wegen der fehlenden Kennzeichnung gar nicht mehr möglich. Offen sei zudem Sicherung der Koexistenz mit gentechnikfreier Landwirtschaft und damit auch die Haftungsfrage bei Verunreinigungen. „Es muss unbedingt gesichert sein, dass der Verursacher im Schadensfall haftet. Den gentechnikfrei arbeitenden Landwirtinnen und Landwirten dürfen dabei keine zusätzlichen Bürden zum Nachweis der Gentechnikfreiheit auferlegt werden“, unterstreicht Plagge.
Darüber hinaus seien die sogenannten neuen Gentechniken wie CRISPR/Cas nicht die Allheilmittel, als die sie gerne dargestellt würden, so der Bioland-Präsident. „Um die vielen Aufgaben bei Umwelt-, Arten- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung wirkungsvoll anzugehen, hilft es ohnehin nicht, wenn versucht wird, die Probleme isoliert anzugehen“, unterstreicht Plagge. „Stattdessen brauchen wir vielversprechende systemische Ansätze – und der Ökolandbau ist ein solcher, weil er in einem System gleichzeitig Antworten auf viele Herausforderungen bei Klimaschutz, Tierwohl bis zum Erhalt der Artenvielfalt liefert.“