2022-06-03T09:29:41
Seit Jahren wird die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Europäischen Union nach dem Vorsorgeprinzip geregelt: Nur zugelassene GVOs dürfen auf den Markt, nachdem sie auf ihre Risiken geprüft wurden. Sie müssen gekennzeichnet und rückverfolgbar sein. Das will die Europäische Kommission jetzt für neue Gentechniken aufweichen. ...
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