Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb-III) erlassen.

Süßkartoffel

Süßkartoffel

Image: kolesnikovserg/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid ATTRACAP zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwurm) an Kartoffeln, Süßkartoffeln und Spargel im Freiland auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das  zum Einsatz kommen.

Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für den Zeitraum vom 19. Februar bis zum 17. Juni 2024.