Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurde für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD eine Notfallzulassung erteilt.

Apfel ganz und aufgeschnitten

Apfel ganz und aufgeschnitten

Image: Björn Wylezich/AdobeStock

Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sei damit die Anwendung von Quassiaextrakt MD (Wirkstoff: Quassin) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zulässig.

Die Notfallzulassung sei auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 19. März bis zum 16. Juli 2024.