Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einheitliche Maßnahmen zur Reduktion von Verpackungsmüll geeinigt.

Dies geht aus einer Mitteilung des Rates der EU-Umweltministerinnen und -minister hervor. Ziel ist es, die Zunahme der in der EU anfallenden Verpackungsabfälle zu bekämpfen und gleichzeitig den Binnenmarkt für Verpackungen zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Zustimmung des EU-Parlaments steht allerdings noch aus.

„Im Jahr 2021 erzeugte jeder Europäer 190 kg Verpackungsabfälle. Und diese Zahl wird bis 2030 um fast 20 % steigen, wenn alles so bleibt wie bisher. Das können wir nicht zulassen. Die allgemeine Ausrichtung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die EU für die Verringerung und Vermeidung von Verpackungsabfällen aus allen Quellen einsetzt. Diese Verordnung ist entscheidend für unseren Weg zu einer Kreislaufwirtschaft und einem klimaneutralen Europa“, betonte Teresa Ribera Rodríguez, Spaniens Ministerin für ökologischen Wandel und Demographie.

Im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag werden in der allgemeinen Ausrichtung Gesamtziele für die Reduzierung von Verpackungsabfällen auf der Grundlage der Mengen von 2018 festgelegt: 5 % bis 2023, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040. Diese Zielvorgaben sollen von der Kommission acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einer Überprüfung unterzogen werden, so die Mitteilung.

Kritik an geplanten Beschränkungen für Obst- und Gemüseverpackungen

Mit den neuen Vorschriften sollen Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate eingeführt werden, darunter Einweg-Plastikverpackungen für Obst und Gemüse. Die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO), der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV), der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) und der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) begrüßen grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, mit dem Vorschlag der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln, äußern in Bezug auf vorgesehene Beschränkungen bei O+G aber Kritik.

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesministerin Steffi Lemke heißt es: „Unsere Mitgliedsunternehmen stehen hinter dem Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden und Recycling und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Elementar wichtig jedoch ist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dem vorrangigen Ziel entsprechen, negative Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu verhindern, bei gleichzeitiger Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts und der Vermeidung von Zielkonflikten. Dies ist im vorgelegten Vorschlag der PPWR nicht immer gegeben.“ So erscheine u.a. das allgemeine Verpackungsverbot für frisches Obst und Gemüse von weniger als 1,5 kg willkürlich und könne mit keinem wissenschaftlichen Gutachten belegt werden. Außerdem seien Verpackungen wichtig für den Schutz der Erzeugnisse.

Ein weiterer Zweck liege zudem in der Verbraucherinformation. „Neben den umfassenden gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften, die teilweise nur für verpackte Ware gelten, gibt es weitere Verbraucherinformationen, die nur über die Verpackung vermittelt werden können. Hierzu zählen besondere Zertifizierung, etwa für ökologischen Landbau, Regionalität oder Nachhaltigkeit ebenso wie verkaufsfördernde Merkmale wie eine besondere Qualität oder Erklärungen zu dem Produkt. Diese Informationen können ausschließlich über die Verpackung vermittelt werden.“