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Die Schweiz und die EU arbeiten bei Pflanzengesundheit, der Bekämpfung neuer Schädlinge und Krankheitserreger eng zusammen. Eine Totalrevision des Pflanzengesundheitsrechts machte es nötig, so der Schweizer Bundesrat, die Bestimmungen der Schweiz und EU im Rahmen des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erneut als gleichwertig anzuerkennen. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 eine Änderung der Pflanzengesundheitsverordnung beschlossen, die mehrheitlich formeller Natur ist und den Weg für eine Aktualisierung des bilateralen Abkommens im Bereich Pflanzengesundheit ebnet.

Mit der erneuten gemeinsamen Anerkennung der Gleichwertigkeit der phytosanitären Bestimmungen ist bis Ende Jahres zu rechnen, erklärte der Bundesrat.
Das Volumen des globalen Güterverkehrs hat sich in den vergangenen zehn Jahren rund verdreifacht. Der stetig wachsende internationale Handel birgt die Gefahr der Einschleppung von neuen Pflanzenkrankheiten und -schädlingen in die Schweiz. Letztere werden oft mit importierten pflanzlichen Produkten als „blinde Passagiere“ eingeführt. Um das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von neuen Schadorganismen zu reduzieren und damit die Pflanzen besser zu schützen, wurde das Pflanzengesundheitsrecht total revidiert. Seit dem 1. Januar 2020 gelten aus diesem Grund in der Schweiz u.a. strengere Vorschriften für den internationalen Austausch von pflanzlichen Waren wie bspw. Früchte, Gemüse, Schnittblumen und Pflanzen. Die Kontrollen an den Außengrenzen des gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raumes und im Inland wurden intensiviert. Mit den neuen Regeln wird insbesondere das Vorsorgeprinzip gestärkt – Maßnahmen sollen vorausschauend ergriffen werden und nicht erst, wenn neue Schadorganismen im jeweiligen Land auftreten.

Lesen Sie mehr dazu in Ausgabe 26-27/2020 des Fruchthandel Magazins.