2020-08-12T07:00:00
In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können. Wie es vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege heißt, müssen die Arbeitskräfte eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache ...
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