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Der neue Vorschlag der EU sieht vor, dass Einweg-Plastikverpackungen, Einweg-Verbundverpackungen und andere Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht von weniger als 1,5 kg auf dem Binnenmarkt verboten werden. Freshfel Europe fordert nachhaltige und funktionelle harmonisierte EU-Verpackungsvorschriften für frisches Obst und Gemüse im Rahmen des Vorschlags, jedoch ohne unverhältnismäßige und diskriminierende Maßnahmen. Andere Lebensmittelkategorien sind in der Verordnung, die angeblich allgemeine Regeln für Verpackungen auf dem Binnenmarkt festlegt, nicht speziell angesprochen.

Freshfel Europe setzt sich dafür ein, dass die Bemühungen um nachhaltige Verpackungen auf wissenschaftlich fundierten Lösungen beruhen, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeit führen. Der Verband unterstützt keine politisch motivierten, pauschalen Verbote, die nicht durch angemessene Analysen des ökologischen Fußabdrucks gestützt werden. „Der Sektor für frisches Obst und Gemüse hat sich verpflichtet, die Nachhaltigkeit der Kategorie zu verbessern, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Wir haben dies durch unseren langjährigen Einsatz von wiederverwendbaren Palettenpoolsystemen und durch jüngste Investitionen, wie z.B. in kompostierbare Etiketten, bewiesen. Die EU-Verpackungsvorschriften müssen jedoch verhältnismäßig sein und zu tatsächlichen positiven Umweltvorteilen führen“, erklärte Philippe Binard, Generaldelegierter von Freshfel Europe.

Die EU-Verpackungsvorschriften müssen die Bedürfnisse des Sektors widerspiegeln, funktionelle und möglichst umweltfreundliche Verpackungen zu verwenden, um den Verbrauchern in der EU qualitativ hochwertige und sichere Produkte für eine gesunde, nachhaltige Ernährung zu liefern, ohne unbeabsichtigte Folgen wie Lebensmittelverschwendung, heißt es weiter. Freshfel Europe unterstützt die im Vorschlag vorgesehene Ausnahme vom Verbot für Obst und Gemüse, wenn nachweislich ein Wasser- oder Schwellwertverlust, mikrobiologische Gefahren oder physikalische Schocks vermieden werden müssen. Allerdings wird weder eine Liste der genauen Produkte noch die Art und Weise, wie diese Aspekte nachgewiesen werden sollen, definiert. Der Verband unterstützt auch das im Vorschlag enthaltene Mandat für die Verwendung industriell kompostierbarer Etiketten für Frischprodukte mit einer zweijährigen Übergangsfrist.