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Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt die erneute Klarstellung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig zur nichtgerechtfertigten Verknüpfung von flächenbezogenen Biodiversitätsauflagen bei Pflanzenschutzmittelzulassungen.

„Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt sind äußerst berechtigte Anliegen“ stellt der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans klar. Pauschal festgelegte flächenbedingte Auflagen dürften jedoch keinesfalls mit dem bestehenden strengen, wissenschaftlich untermauerten Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel vermischt werden.

Bereits seit Jahren warnt der ZVG eindringlich vor dem Verlust ausreichender Wirkstoffe für den Einsatz im Gartenbau, um Resistenzen nachhaltig vorzubeugen. Selbst die Vorgaben im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP), mindestens drei Wirkstoffgruppen in 80 % aller relevanten Anwendungsgebiete zur Verfügung zu stellen, droht zu kippen.

Wie die Verwaltungsrichter feststellten, muss die Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Biodiversität mit wissenschaftlichen Methoden erfolgen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA anerkannt sind. Solche Methoden existieren jedoch nicht.