Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse erhalten für Anträge auf Teilzahlung zu ihrem operationellen Programm mehr Zeit. Der Bundesrat stimmte am 22.9.2017 der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung unter der Maßgabe zu, dass ein Antrag auf Teilzahlung bis zum 31. Juli des betreffenden Durchführungsjahres gestellt ...
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